Studie · Humanstudie
Melanotan II injection resulting in systemic toxicity and rhabdomyolysis
Am Menschen, aber ohne RCT-Design
Zusammenfassung
Der Fallbericht beschreibt einen 39-jährigen Mann, der sich 6 mg Melanotan II subkutan injizierte – rund das Sechsfache der üblicherweise genannten Startdosis. Das Präparat stammte aus dem Internet und wurde zur Hautbräunung verwendet. Innerhalb von zwei Stunden stellte er sich in der Notaufnahme mit diffusen Körperschmerzen, Schwitzen und Angstgefühl vor.
Klinisch zeigte sich ein sympathomimetisches Bild: Blutdruck 151/85 mmHg, Herzfrequenz im Verlauf bis 146/min, Mydriasis, Diaphorese und Muskeltremor. Laborchemisch fanden sich eine eingeschränkte Nierenfunktion (Kreatinin 2,25 mg/dl), ein initial auf 1760 IU/l erhöhtes und nach zwölf Stunden auf 17.773 IU/l angestiegenes CPK sowie ein erhöhtes Troponin. Im Urin fanden sich Blut und Erythrozytenzylinder. Eine massenspektrometrische Analyse des injizierten Materials bestätigte Melanotan II als Substanz – ein für solche Fallberichte ungewöhnlich harter Nachweis.
Die Behandlung bestand aus Benzodiazepinen, intravenöser Flüssigkeitsgabe und Natriumbikarbonat. Der Patient erholte sich; bei Verlegung von der Intensivstation nach drei Tagen war das CPK auf 2622 IU/l und das Kreatinin auf 1,23 mg/dl zurückgegangen. Die Autoren werten den Fall als systemische Toxizität mit sympathomimetischem Übererregungsbild, Rhabdomyolyse und Nierenfunktionsstörung nach Melanotan-II-Gebrauch.
Kernergebnisse
Es handelt sich um einen Einzelfallbericht (n=1) ohne Kontrollgruppe; daraus lässt sich keine Häufigkeit oder Dosis-Wirkungs-Beziehung ableiten. Kausalität ist nur zeitlich und über die massenspektrometrische Substanzbestätigung plausibel gemacht, nicht bewiesen – Verunreinigungen, Begleitsubstanzen oder eine unerkannte Komedikation lassen sich nicht vollständig ausschließen. Die verwendete Dosis lag deutlich über der von Anbietern genannten Startdosis, sodass die Übertragbarkeit auf niedrigere Dosierungen begrenzt ist. Angaben zu Sponsoring oder Interessenkonflikten sind im Abstract nicht ersichtlich; die Autoren sind klinische Toxikologen ohne erkennbare Herstellerbindung.
Der Fall zeigt, dass Melanotan II bei Überdosierung akut lebensbedrohliche Folgen haben kann – Rhabdomyolyse, Nierenschädigung und kardiale Belastung –, und dass Graumarktware in Dosierung und Anwendung nicht kontrolliert ist. Wer MT-2 erwägt, sollte wissen, dass keine zugelassene Dosierung existiert und schon eine einzelne zu hohe Injektion einen Intensivaufenthalt nach sich ziehen kann.